AGB (Stand 06.12.2020)
1. Mit der Bestätigung eines Such-/Vermittlungsauftrages oder Übersendung eines unserer Angebote/Exposés bzw. durch die Verwertung eines unserer Angebote/Exposés durch Besichtigung, Verhandlungsaufnahme usw. kommt zwischen dem Angebotsempfänger und uns ein Maklervertrag zustande, als dessen Bestandteil unsere Geschäftsbedingungen anerkannt werden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
2. Unsere Objektangebotsdaten basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung sowohl für Richtigkeit als auch Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Alle genannten Angaben zum Objekt beruhen auf den Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Daten können wir –trotz sorgfältiger Bearbeitung- keine Haftung übernehmen. Die Pläne/Grundrisse wurden über Scanner verarbeitet und können daher nicht maßstabsgetreu sein! Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zwischenverkauf und Vermietung bleiben dem Eigentümer stets vorbehalten, sofern eine Reservierung mit Ihnen noch nicht schriftlich vereinbart worden ist. Für alle anderen Schäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung ist immer auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Alle unsere Angebote/Exposés und sonstigen Mitteilungen bleiben unser Eigentum, sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Vertragswerk und von uns aufbereitete Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden. Kommt infolge Ihrer unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem von uns nachgewiesenen Objekteigentümer /Vermieter zustande, haften Sie als Auftraggeber/ Angebotsempfänger für die Käufer-/Verkäufer- bzw. Vermietungsgebühr, falls und soweit von den Vertragschließenden eine Gebührenzahlung wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzung abgelehnt wird.
4. Die HW Heidelberger Wohnen GmbH übernimmt für die Rechtsgültigkeit des Mietvertrages bzw. dessen Formulierungen keine Haftung. Wir verwenden bei der Erstellung von Mietverträgen stets die neuste auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung befindlichen Vertragsformulare, die von einschlägig erfahrenen Juristen auf dem aktuellen Stand gehalten werde. Da wir diese Vertragstexte nicht selbst fertigen, können wir für den Inhalt der von uns verwendeten Formulare naturgemäß keine Haftung für rechtliche Mängel übernehmen. Wir sichern jedoch zu, dass wir das Ausfüllen der Vertragsformulare den Angaben des Vermieters sowie den Angaben des Mieters vollständig, fachgerecht und unter Ausschluss von Übertragungsfehlern vornehmen. Die Honorierung des Maklers erfolgt durch seine Tätigkeit als Nachweis- bzw. Vermittlungsmaklers, nicht jedoch für die Unterbreitung eines Mietvertragsvorschlages an die Beteiligten. Es bleibt den Beteiligten vorbehalten, den Mietvertragsvorschlag durch eine geeignete Person mit juristischer Befähigung überprüfen zu lassen.
5. Rechnungen versendet der Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich in digitaler Form per E-Mail. Der Anbieter weist darauf hin, dass eine qualifizierte digitale Signatur einer solchen E-Mail nicht mehr für die buchhalterische Verwendung der Rechnung erforderlich ist. Auf Wunsch des Kunden versendet der Anbieter gegen eine zusätzliche Pauschale in Höhe von EUR 3,00 netto pro Rechnungsversand die Rechnung postalisch in Papierform.
6. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur dann Gültigkeit, wenn sie durch Sie oder uns schriftlich bestätigt und vom anderen Vertragspartner nicht unverzüglich widerrufen werden; die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
7. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von HW Heidelberger Wohnen GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Siehe auch Datenschutzerklärung.
8. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die von HW Heidelberger Wohnen GmbH ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann die von HW Heidelberger Wohnen GmbH nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die HW Heidelberger Wohnen GmbH zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach den Angaben im Exposé. Sind im Exposé keine Angaben enthalten, richtet sich die Provision nach den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Umsatzsteuer.
9. Ein Provisionsanspruch der HW Heidelberger Wohnen GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers. Diese Geschäftsbedingungen gelten vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen und anerkannt, falls innerhalb von 3 Tagen nach Angebotserhalt keine anders lautende schriftliche Mitteilung erfolgt.
11. Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier findenhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
12. Schlussbestimmungen: Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Privatkunde, Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts, Privatkunde oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
13. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergeben sich in der praktischen Anwendung des Vertrages der Parteien Lücken, die die Parteien nicht vorhergesehen haben oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, werden diese bemüht sein, die Lücke oder die unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise ausfüllen bzw. ersetzen.