Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Welche Voraussetzungen gibt es?
Wann darf Eigenbedarf angemeldet werden?
Die Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter kommt immer dann in Frage, wenn der Vermieter plötzlich seine Wohnung selbst benötigt. Häufig bricht dann für viele Mieter eine Welt zusammen. Aber eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche Gründe erlaubt sind, beantwortet Ihnen dieser Beitrag.Für wen darf der Vermieter Eigenbedarf anmelden?
Grundsätzlich kann der Vermieter für sich selbst oder für Familienmitglieder Eigenbedarf anmelden.Für folgende Familienmitglieder kann Eigenbedarf angemeldet werden:
- Ehepartner
- Geschwister
- Kinder
- Enkel
- Nichte
- Neffe
- Stiefkinder (sofern eine Enge Bindung zum Vermieter vorhanden ist)
- geschiedene Ehepartner
- oder Kind des Lebenspartners
Für sich selbst kann Eigenbedarf angemeldet werden:
- dem Vermieter ist seine jetzt gemietete und selbst bewohnte Immobilie gekündigt worden ist
- wenn der Vermieter Familienzuwachs erwartet , z.B. seine jetzige Wohnung ist kleiner oder hat weniger Zimmer)
- der Vermieter hat geheiratet
- Familienangehörige sollen beim Vermieter einziehen wollen, z.B. er hat eine Wohnung in seinem Haus vermietet und benötigt diese zur Betreuung seines Vaters)
- gesundheitliche Gründe des Vermieters, z.B. hat er eine Gehbehinderung und benötig eine Erdgeschosswohnung
- wenn der Vermieter wirtschaftliche Gründe benennen kann, z.B. kürzerer Arbeitsweg, günstigere Unterhaltskosten, da er seine Arbeit verloren hat, etc.
Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?
Mietverhältnis kürzer als fünf Jahre, dann drei Monate. Zwischen fünf und acht Jahren, dann sechs Monate. Über acht Jahren, dann neun Monate.Hat der Vermieter mehrere Immobilien, wem muss er dann als erstes kündigen?
Hier hat der Vermieter freie Wahl. Die Auswahl der Wohnung muss aber der Zielsetzung des Kündigungsgrundes entsprechen. Entspricht eine andere Wohnung dem Grund besser, ist diese vorzuziehen.Wann ist eine Eigenbedarfskündigung nicht zulässig?
- Der Wohnbedarf ist überhöht. Z.B. will der Vermieter aus einer 40qm Wohnung wg. Kündigung durch seinen jetzigen Vermieter Eigenbedarf geltend machen für seine 200qm Wohnung
- Wenn eine andere vergleichbare Wohnung leer steht. Z.B. hat der Vermieter mehrere Wohnungen. Eine davon steht leer und diese ist ähnlich.
- Wenn ein Mehrfamilienhaus in mehrere Wohneinheiten unterteilt und dann diese verkauft werden. So sind die Mieter mind. drei teilweise je nach Region mit Wohnungsmangel sogar bis zu 10 Jahre geschützt.
- Wenn ein befristeter Mietvertrag mit einem vereinbarten Kündigungsausschluss vorliegt
Wie muss wg. Eigenbedarfs gekündigt werden?
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und vom Vermieter persönlich unterzeichnet sein. Diese darf nicht per Fax oder eMail verschickt werden. Es ist eine Begründung im Kündigungsschreiben enthalten sein und es muss klar erkennbar sein, warum und wem gekündigt wird. Wird von einem Dritten, z.B. einer Hausverwaltung gekündigt, ist eine Vollmacht im Original vorzulegen. Das schließt auch Rechtsanwälte mit ein.Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir auch! Makler sind zu teuer? Nein! Wir verkaufen für Verkäufer kostenfrei! 100% Service, Null Kosten! Sie möchten vermieten? Wir vermieten Ihre Immobilie zum Festpreis!