Eigentumswohnung gesucht? Das sollten Käufer vorher lesen insb. die Teilungserklärung
Wohnungseigentümer haben bestimmte Pflichten, die sie einhalten müssen. Diese Pflichten sind in der Teilungserklärung, sowie in der Hausordnung festgehalten. Gerade um unangenehme oder teure Überraschungen zu vermeiden, sollten diese beiden Dokumente vor dem Kauf genau geprüft werden. Sind Sie Kapitalanleger, so ist nur die Teilungserklärung relevant. Die Pflichten der Hausordnung sind dann vom Mieter zu berücksichtigen.Zustand, Lage und Finanzierung
Wer eine Wohnung kaufen möchte, muss viele Punkte beachten. Einer davon ist die sog. Teilungserklärung gehört für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft auch die Teilungserklärung – häufig wird sie von Wohnungskäufern nur unzureichend beachtet. Das kann später zu erheblichen Problemen führen.Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist so etwas wie eine Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier sind die Details zum Eigentum geregelt.Was ist in der Teilungserklärung geregelt?
Im Wesentlichen geht es dabei um drei wichtige Bereiche – die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft, die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum sowie die Regeln zum Sondereigentum. Die Teilungserklärung legt also beispielsweise fest, welche Aufgaben der Verwalter hat und z.B. wie hoch die Instandhaltungsrücklage sein muss. Hier finden sich auch Einzelheiten zur Eigentümerversammlung, wie z.B. die Stimmverteilung. Weiter sind Bestimmungen zu den Wohnungen enthalten. Auch finden sich Regelungen wie z.B. ob die Wohnung gewerblich genutzt werden darf. Weiter finden sich bestimmte Vereinbarungen für das Gemeinschaftseigentum wie z.B. ob der Austausch der Fenster von der Gemeinschaft getragen wird, oder ob diese der jeweilige Eigentümer tragen muss.Wer setzt die sie auf?
Die Teilungserklärung wird in der Regel von dem Eigentümer bestimmt, der die Wohnungen aufteilt und verkauft. Das ist im Normalfall der Bauträger. Es besteht übrigens keine Pflicht, eine Teilungserklärung aufzusetzen. Ist keine vorhanden, greifen automatisch die gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes.Welche möglichen Stolpersteine gibt es?
Mögliche Stolpersteine können sein, wenn z.B. festgelegt ist, dass eine jährliche Eigentümerversammlung nicht verpflichtend ist. Dadurch werden die neuen Eigentümer faktisch entmachtet, denn Weisungen an die Verwaltung kann die Gemeinschaft nur in der Versammlung beschließen.Wie kann man sie ändern?
Jede neue Vereinbarung muss ein Notar beglaubigen, da die Teilungserklärung im Grundbuch hinterlegt wird. Sie kann nur verändert werden, wenn alle Eigentümer vor einem Notar zustimmen. Wohnen die Eigentümer in verschiedenen Städten, kann jeder bei einem Notar vor Ort die Beglaubigung durchführen. Der federführende Notar sammelt diese dann ein.Was bedeutet das für Käufer?
Bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages liest der Notar nur den Kaufvertrag vor, die Teilungserklärung jedoch nicht. Somit ist es ratsam, diese vorab zu prüfen.Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber
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