Erklärung: Was ist das Bieterverfahren?
Was ist das Bieterverfahren?
Das Bieterverfahren kann natürlich auch für Vermietungen angewendet werden. Die Beschreibung gilt hier dann analog zu der hier für den Verkauf beschrieben Vorgehensweise. Im Regelfall verkauft man zu dem Preis, den man aufgrund der Marktanalyse ermittelt hat an denjenigen, der den Kauf fest zusagt. Wenn es jedoch unerwartet zu einer starken Nachfrage kommt und man auf einmal binnen weniger Stunden mehrere Zusagen hat, ist man oft geneigt, hier zu klären, ob man die Käuferauswahl über den Preis stattfinden lassen kann.Jetzt Ihre Immobilie bewerten, schnell, einfach und mit direkter Preisauskunft: Direkt zum Onlinerechner mit Sofortauskunft
Da wir selbst als Käufer auftreten, kennen wir jedoch auf andere Makler, die Interessenten sich gegenseitig hochbieten lassen. Aus unserer eigenen Erfahrung können wir sagen, dass dies für den möglichen Käufer sehr unangenehm ist und häufig negativ empfunden wird. Weiterhin muss man sagen, dass ein Immobilienkaufvertrag erst dann geschlossen ist, wenn der Vertrag beim Notar geschlossen wurde. Sämtliche mündliche oder schriftliche „feste“ Zusagen, sind nicht bindend. So kann es passieren, dass bei Anwendung des Bieterverfahrens sich der mögliche Käufer kurz vor knapp anders überlegt und der Verkaufsprozess somit von vorne beginnen muss, mit entsprechender Zeitverzögerung. Wir sind der Meinung, dass eine ordentliche Marktanalyse dazu führen sollte, dass man den Preis nicht zu niedrig ansetzt und somit man erst garnicht in ein solche Situation kommt. Letztlich ist die Entscheidung jedoch Sache des Verkäufers, wie er sich hier verhalten möchte.Ablauf
Ausgangspunkt ist immer, dass innerhalb einer kurzen Zeitspanne, in der Regel ein bis zwei Tage, es zu mehreren Zusagen kommt. Die Entscheidung, ob das Bieterverfahren dann angewendet werden soll, stimmen wir immer beim Auftreten von mehreren Zusagen mit dem Kunden ab. Dieser entscheidet letztlich, wie wir uns verhalten sollen. Alternativ kann das Bieterverfahren auch von Anfang an angewendet werden. In dem Fall informieren wir alle Interessenten vorab über das Zeitfenster, indem die Gebote eingehen sollen. Dies anzuwenden macht natürlich nur Sinn, wenn es absehbar ist, dass mehrere Zusagen direkt nach z.B. einer Sammelbesichtigung eingehen werden.Variante 1
Man informiert die möglichen Käufer darüber, dass es zu dem Angebotspreis mehrere Zusagen gibt und bittet diese, einmalig ein weiteres Gebot abzugeben bzw. das bestehende Gebot in der aktuellen Höhe beizubehalten. Nachdem alle Ihre Gebote abgegeben haben, erhält der mit dem höchsten Gebot den Zuschlag.Variante 2
Man informiert die möglichen Käufer darüber, dass es zu dem Angebotspreis mehrere Zusagen gibt und bittet diese, einmalig ein weiteres Gebot abzugeben bzw. das bestehende Gebot in der aktuellen Höhe beizubehalten. Danach informiert man wiederum alle über das aktuelle Höchstgebot und erfragt, ob eine weitere Erhöhung für die unterlegenden Bieter in Frage kommt. Dies wird so lange durchgeführt, bis schließlich der Maximalpreis, den ein Bieter bereit ist zu zahlen, feststeht. Dieser bekommt dann den Zuschlag. Die Entscheidung, ob das Bieterverfahren angewendet werden soll, stimmen wir immer beim Auftreten von mehreren Zusagen mit dem Kunden ab. Dieser entscheidet letztlich, wie wir uns verhalten sollen. Durch unsere Marktanalyse und dem von uns ermittelten Preis, wird es aber in der Regel nicht zu einem Bieterverfahren kommen, da wir von Anfang an bestrebt sind, hier den bestmöglichen Preis für unsere Kunden zu erzielen und anzusetzen.Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber