Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es? Teil 2
Mietkaution anlegen: Der Vermieter kann bis zu drei Kaltmieten als Kaution verlangen. Neben der Kautionszahlung in Bar, gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten. Mieter und Vermieter können sich gemeinsam auf eine andere Form der Mietkaution einigen. Nur eins muss der Vermieter beachten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.
Mietkaution anlegen Teil 1 finden Sie hier
Mietkaution anlegen Teil 3 finden Sie hier
Mietkaution anlegen: Als Barkaution
Die Barkaution muss nicht zwingend in Bar überreicht werden. Tatsächlich ist der häufigste Fall die Überweisung auf ein vom Vermieter zu benennendes Konto. Wird doch Bargeld überreicht, so wird dies per Beleg quittiert, um alle Missverständnisse zuvor auszuräumen. Wichtig bei der Überweisung ist, dass das Geld direkt oder umgehend auf ein Treuhandkonto überwiesen wird, da der Vermieter es getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten muss. Zudem muss der Vermieter sicherstellen, dass das Konto üblich verzinst wird. Hier genügt es, wenn der Zinssatz sich in der marktumfeldüblichen Spanne befindet.Mietkaution anlegen: Verpfändbares Sparbuch
Oder auch das Mietkautionssparbuch genannt. Hier zahlt der Mieter den Kautionsbetrag auf ein auf seinen Namen lautendes Sparbuch ein und verpfändet es an den Vermieter. Im Schadensfalle hat der Vermieter dann Zugriff auf das KautinsgeldMietkaution anlegen: Weitere sichere Anlageformen
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber
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